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Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG): 50 Prozent Abschreibung vor der Investition.

Der Investitionsabzugsbetrag ist einer der wirksamsten Steuerhebel für kleine und mittlere Betriebe — und wird trotzdem regelmäßig verschenkt. Wer 50 % einer geplanten Investition schon im Vorjahr steuermindernd absetzen kann, verschafft sich Liquidität und Zinsvorteile. So funktioniert es rechtssicher.

Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG erlaubt kleinen und mittleren Betrieben, für geplante Investitionen der nächsten drei Jahre bereits im Vorjahr bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abzuziehen.

Der Vorteil: Steuerersparnis vor der Investition. Das entlastet die Liquidität im Jahr der Anschaffung erheblich und verschafft Zinsvorteile über 1 bis 3 Jahre.

Kurz gesagt

Mit dem IAB können Sie Steuern sparen, bevor Sie tatsächlich investiert haben. Bedingung: Die Investition muss innerhalb von 3 Jahren nach dem Abzug tatsächlich getätigt werden.

Voraussetzungen

Nicht jeder Betrieb kann den IAB nutzen. Zentrale Voraussetzungen (aktueller Stand):

  • Betriebsvermögen unter 200.000 € bei bilanzierenden Betrieben (aktuell 2026, Anpassungen prüfen)
  • Gewinn unter 200.000 € bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Geplante Investition in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens — keine Immobilien, keine geringwertigen Wirtschaftsgüter
  • Investition innerhalb 3 Jahren nach Bildung des IAB
  • Betriebliche Nutzung mindestens 90 % im Jahr der Anschaffung und im folgenden Wirtschaftsjahr

Wichtig: Bei Verletzung der Voraussetzungen wird der IAB rückwirkend aufgelöst — mit Nachzahlungszinsen.

Höhen und Höchstbeträge

  • Bis zu 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten
  • Maximaler IAB-Bestand pro Betrieb: 200.000 €
  • Zeitraum: Investition muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen

Praktisch: Wer 300.000 € Investition in den nächsten Jahren plant, kann bis zu 150.000 € als IAB abziehen. Bei 30 % Steuerlast ergibt das rund 45.000 € Steuerersparnis im Vorziehjahr.

Rechenbeispiel

Ausgangslage: Ein Handwerksbetrieb (GmbH) plant für 2028 die Anschaffung einer neuen CNC-Maschine für 120.000 €. Im Jahr 2026 hat der Betrieb einen außerordentlich guten Gewinn von 350.000 €.

Ohne IAB

2026 werden 350.000 € voll versteuert. Bei ca. 30 % Steuerlast fallen 105.000 € Steuern an. 2028 wird die Maschine gekauft und normal abgeschrieben (linear auf 8 Jahre = 15.000 €/Jahr AfA).

Mit IAB (50 %)

2026 wird ein IAB von 60.000 € (= 50 % der geplanten 120.000 €) gebildet. Der Gewinn 2026 sinkt auf 290.000 €. Bei 30 % Steuerlast: 87.000 € Steuern statt 105.000 € — Ersparnis 18.000 € im Jahr 2026. 2028 wird die Maschine mit reduzierter Bemessungsgrundlage von 60.000 € (statt 120.000 €) aktiviert und abgeschrieben.

Über die Nutzungsdauer verteilt sich die Gesamtsteuerlast neutraler, aber der Liquiditäts- und Zinsvorteil von 2 Jahren bleibt bestehen.

Passt der IAB zu Ihrer Investitionsplanung?

Wir prüfen im Erstgespräch, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und welche geplanten Investitionen sich für den IAB eignen — inklusive konkreter Ersparnis-Schätzung.

Kostenfreies Erstgespräch

Bilanzierung und Auflösung

Der IAB wird außerhalb der Bilanz als steuerliche Sonderposition erfasst — er senkt den Gewinn, wird aber nicht als Rückstellung o.Ä. gebucht. Bei tatsächlicher Investition:

  1. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden um den vorgezogenen IAB gemindert
  2. Die reduzierte Bemessungsgrundlage wird planmäßig abgeschrieben (AfA)
  3. Der IAB gilt als aufgelöst

Bei Nicht-Investition innerhalb der 3-Jahres-Frist: Der IAB muss rückwirkend im Bildungsjahr aufgelöst werden — mit Nachzahlungszinsen (6 % p.a. gemäß § 233a AO, aktuell reformiert auf ca. 1,8 %).

IAB plus Sonderabschreibung: Doppelter Hebel

Der wahre Charme entsteht in Kombination mit der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG: Im Jahr der Anschaffung und in den 4 Folgejahren können zusätzlich 20 % abgeschrieben werden — auf die bereits um den IAB reduzierte Bemessungsgrundlage.

Kombinationsbeispiel (Maschine 100.000 €)

Vorjahr: IAB 50.000 €. Anschaffungsjahr: Bemessungsgrundlage jetzt 50.000 €. Zusätzlich 20 % Sonderabschreibung = 10.000 €. Plus lineare AfA (5 Jahre = 20 %) = 10.000 €. Ergebnis im ersten Jahr: 70.000 € steuerlich abgesetzt bei 100.000 € Investition. Bei 30 % Steuersatz: 21.000 € Ersparnis allein im Anschaffungsjahr, plus 15.000 € Ersparnis im Vorziehjahr = 36.000 € auf 100.000 € Investition.

Häufige Fehler

1 · Betriebsgrößen-Grenzen falsch berechnet

Bei bilanzierenden Betrieben zählt das Betriebsvermögen, bei EÜR der Gewinn. Bei Personengesellschaften greift die Betriebsvermögens-Grenze. Wer knapp über der Grenze liegt, sollte prüfen, ob Verschiebungen möglich sind.

2 · Investition nicht rechtzeitig getätigt

Klassiker: Der IAB wird 2024 gebildet, die Investition verzögert sich auf 2028. Nachversteuerung mit Zinsen. Deshalb: nur IAB bilden, wenn die Investition realistisch innerhalb 3 Jahren erfolgt.

3 · Betriebliche Nutzung unter 90 %

Der IAB setzt eine fast ausschließlich betriebliche Nutzung voraus. Bei Firmenwagen mit hoher Privatnutzung oder anderen Wirtschaftsgütern mit gemischter Nutzung: IAB nicht möglich.

4 · Nicht dokumentierte Planung

Zwar reicht nach der Rechtsprechung eine „ernsthafte Investitionsabsicht", aber Dokumentation ist sinnvoll: Angebote, Beschlüsse, Planungsunterlagen aufbewahren.

5 · IAB bei Immobilien versucht

Immobilien sind vom IAB ausgeschlossen. Betriebsvorrichtungen (Aufzüge, Klimaanlagen) sind möglich, aber nicht Gebäude selbst.

Häufige Fragen

Kann ich den IAB rückwirkend beantragen?
Ja, für das jeweilige Wirtschaftsjahr im Rahmen der Steuererklärung. Auch nachträgliche Bildung bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids möglich — deshalb kann eine bereits abgegebene Steuererklärung nachträglich optimiert werden, wenn Investitionen entdeckt werden.
Was passiert, wenn ich die Investition anders tätige als geplant?
Die konkrete Bezeichnung des Wirtschaftsguts ist nicht bindend. Wichtig ist die Investition in ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens innerhalb der 3-Jahres-Frist — mit der geplanten Höhe. Wer statt der geplanten Maschine ein anderes Wirtschaftsgut in vergleichbarer Preisklasse anschafft, ist auf der sicheren Seite.
Kann ich mehrere IABs für verschiedene Investitionen bilden?
Ja, bis zum Höchstbetrag von 200.000 € pro Betrieb. Sinnvoll bei größeren Investitionsplänen über mehrere Wirtschaftsgüter verteilt.
Was ist der Unterschied zwischen IAB und AfA?
AfA (Absetzung für Abnutzung) ist die planmäßige Abschreibung tatsächlich getätigter Investitionen über die Nutzungsdauer. IAB ist ein vorgezogener Abzug für geplante Investitionen — er reduziert später die AfA-Basis, erlaubt aber eine frühere Steuerersparnis.
Ist der IAB gewerbesteuerpflichtig?
Der IAB mindert sowohl Körperschaftsteuer als auch Gewerbesteuer — sowohl im Bildungsjahr (Reduktion) als auch bei Auflösung/AfA-Minderung in den Folgejahren. Vollständig steuerneutral über die Nutzungsdauer, mit Zinsvorteil durch die Zeitverschiebung.
Was passiert, wenn ich das Wirtschaftsgut später verkaufe?
Bei Veräußerung innerhalb der Zweckbindungsfrist (Anschaffungsjahr + Folgejahr) drohen negative Konsequenzen: Der IAB und die Sonderabschreibung werden rückgängig gemacht, mit entsprechender Nachversteuerung. Nach dieser Frist ist der Verkauf ohne IAB-Folgen möglich.
JS

Jonas Schorn

Steuerberater & Inhaber

Jonas gründete NSR mit dem Anspruch, Steuerberatung als aktive unternehmerische Begleitung zu verstehen. In über 15 Jahren hat er über 900 Mandanten begleitet — vom Startup bis zur mittelständischen Holding.