Was ist der 10-Jahres-Freibetrag?
Jeder in Deutschland kann alle 10 Jahre einen bestimmten Vermögensbetrag steuerfrei verschenken oder vererben. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ab (§ 16 ErbStG). Was oft übersehen wird: Der Freibetrag ist nicht einmalig — er lebt alle 10 Jahre neu auf. Wer früh plant und diesen Mechanismus versteht, kann über Jahrzehnte hinweg siebenstellige Beträge steuerfrei übertragen.
Freibetrags-Höhen 2026
| Verwandtschaftsverhältnis | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder, Stief-, Adoptivkinder | I | 400.000 € |
| Enkel (wenn Kind lebt) | I | 200.000 € |
| Enkel (wenn Kind bereits verstorben) | I | 400.000 € |
| Urenkel | I | 100.000 € |
| Eltern & Großeltern (bei Erbschaft) | I | 100.000 € |
| Geschwister, Neffen, Nichten | II | 20.000 € |
| Alle übrigen (Freunde, Lebensgefährten) | III | 20.000 € |
Wer über den Freibetrag hinaus schenkt, zahlt Schenkungssteuer nach Steuerklasse — bei Kindern etwa 7 % bis 19 % (je nach Höhe), bei Geschwistern und Freunden bis zu 43 %.
Warum „10 Jahre“ so wichtig ist
Der Freibetrag ist nicht ein-für-allemal — er lebt alle 10 Jahre neu auf. Bedeutet: Ein Elternteil kann seinem Kind heute 400.000 € steuerfrei schenken und in 10 Jahren erneut 400.000 €. Über 30 Jahre wären das drei Freibeträge à 400.000 € = 1,2 Mio. €.
Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Steuerentstehung — bei notarieller Schenkung also dem Tag der Beurkundung. Wer 2016 schenkte, kann erst ab 2026 (nicht erst ab dem Jahresende 2026) den vollen Freibetrag wieder nutzen.
Wichtig: Innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraums werden alle Schenkungen zwischen denselben Personen zusammengerechnet. Wer 2020 300.000 € und 2023 weitere 200.000 € an sein Kind schenkt, hat 500.000 € übertragen — der Freibetrag ist ausgeschöpft, 100.000 € werden versteuert.
Rechenbeispiele
Beispiel 1: Vermögen von 800.000 € übertragen
Ausgangslage: Vater will Tochter 800.000 € übertragen.
- Ohne Planung (alles auf einmal): Freibetrag 400.000 € steuerfrei. Restliche 400.000 € mit Schenkungssteuer ca. 15 %. Nachlassbelastung: ~60.000 € Steuer.
- Mit Planung (zwei Tranchen): Heute 400.000 €, in 10 Jahren weitere 400.000 €. Beide Tranchen unter Freibetrag. Nachlassbelastung: 0 €.
Beispiel 2: 2 Elternteile + 2 Kinder
Vater und Mutter wollen jedem der beiden Kinder 400.000 € übertragen. Pro Kind kann jeder Elternteil den Freibetrag nutzen — also 400.000 € vom Vater + 400.000 € von der Mutter = 800.000 € pro Kind. Insgesamt 1,6 Mio. € steuerfrei — ohne 10-Jahres-Wiederholung nötig.
Beispiel 3: Enkel einbeziehen
Wer ein Enkelkind hat, kann zusätzlich 200.000 € an das Enkelkind schenken. Bei mehreren Enkeln addiert sich das entsprechend. Wenn Sie Vermögen erhalten wollen, aber nicht das ganze auf ein einzelnes Kind konzentrieren möchten: Enkel-Schenkungen erweitern die Freibetrags-Spielräume massiv.
Beide Elternteile nutzen
Jeder Elternteil hat einen eigenen Freibetrag pro Kind. Wenn Sie in einer Ehe leben, verdoppeln sich dadurch die Möglichkeiten. Aber Achtung: Es reicht nicht, das Vermögen einfach „von der Familie“ zu übertragen — jeder Elternteil muss tatsächlich Eigentümer des geschenkten Teils sein.
Wenn das Vermögen auf einem Konto beider Ehepartner liegt oder klar einem Ehepartner gehört, kann man vorher eine „Kettenschenkung“ vornehmen: Der eine Ehepartner schenkt dem anderen (500.000 € steuerfrei, wenn Ehe), dann schenken beide dem Kind je 400.000 €.
Die Kettenschenkung ist zulässig, wenn zwischen den Schritten ein tatsächlicher Rechtsgrund liegt und der Zwischen-Beschenkte real frei darüber verfügen kann. Bei zu offensichtlicher Konstruktion (Übertragung heute, Weiter-Schenkung morgen) kann das Finanzamt einen Gestaltungsmissbrauch annehmen und die Kette „durchbrechen“.
Ihr Vermögensplan über die nächsten 10–20 Jahre
Wir helfen Ihnen, den 10-Jahres-Freibetrag optimal auszunutzen — inklusive Nießbrauchsvorbehalt, Rückforderungsklauseln und Kombinationen mit Betriebsvermögen.
Kostenfreies ErstgesprächKombination mit Betriebsvermögen
Bei Betriebsvermögen — GmbH-Anteilen, Personengesellschafts-Anteilen, Betriebsgrundstücken — kommen zusätzlich Verschonungsregelungen ins Spiel (§ 13a/13b ErbStG):
- 85 %-Regelverschonung: 85 % des Wertes des Betriebsvermögens sind steuerfrei, wenn Behaltensfrist von 5 Jahren eingehalten wird und Lohnsumme nicht deutlich sinkt.
- 100 %-Optionsverschonung: 100 % steuerfrei bei 7-jähriger Behaltensfrist und max. 20 % Verwaltungsvermögen.
Kombiniert mit dem 10-Jahres-Freibetrag können auch große Familienunternehmen fast steuerfrei übertragen werden — wenn früh geplant wird.
Beispiel: GmbH-Anteil im Wert von 5 Mio. €. Bei 85 %-Verschonung sind 4,25 Mio. € steuerfrei, verbleiben 750.000 € steuerpflichtig. Vom Freibetrag 400.000 € gehen davon ab, restliche 350.000 € werden mit ca. 15 % besteuert = ca. 52.500 € Schenkungssteuer auf 5 Mio. € Betriebsvermögen.
Häufige Fehler
1 · Freibeträge nicht rechtzeitig genutzt
Wer erst 3 Jahre vor der geplanten Übergabe startet, verliert eine ganze 10-Jahres-Runde. Ideal ist der Start 15+ Jahre vor der Übergabe.
2 · Schenkungen nicht dokumentiert
Alle Schenkungen (auch kleinere Bar-Geschenke) müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Wer meldet nicht meldet, riskiert Nachforderungen mit Verspätungszuschlägen.
3 · Nießbrauchsvorbehalt vergessen
Wer sein Vermögen verschenkt, aber die Erträge behalten will, kann einen Nießbrauch vorbehalten. Das reduziert zusätzlich den Schenkungswert (steuerlicher Vorteil) und sichert die eigene Altersvorsorge.
4 · Keine Rückforderungsklausel
Bei größeren Schenkungen sollten Rückforderungsklauseln (bei Vorversterben des Beschenkten, Insolvenz, Scheidung mit Zugewinn) vertraglich geregelt werden. Sonst geht das Vermögen möglicherweise ungewollt an Schwiegerkinder oder Gläubiger.
5 · Pflichtteil vergessen
Schenkungen der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall werden dem Pflichtteil hinzugerechnet (abschmelzend jährlich um 10 %). Wer bestimmte Personen enterben und andere bevorzugen möchte, sollte das im Gesamtplan mitdenken.